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Nützliche Informationen > Allgemeines
Versicherungsschutz im Ehrenamt

Die nachfolgenden Informationen sollen Engagierten helfen, sich im komplexen Versicherungsrecht für Ehrenamtliche zurechtzufinden:

Versicherungsschutz im Ehrenamt


Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebot

Die Freiwilligenakademie Niedersachsen (fan) ist eine Gemeinschaft niedersächsischer Bildungseinrichtungen und steht für Weiterbildung in allen Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements. Die Angebote richten sich an Freiwillige und Ehrenamtliche aus allen Bereichen der gemeinnützigen Arbeit, an Freiwilligendienstleisterinnen und Freiwilligendienstleister, Vorstände von Vereinen sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vereinen, Verbänden und Kommunen:

Fortbildungsprogramm der Freiwilligenagentur Niedersachsen


Informationen zum Kompetenznachweis

Wichtige Qualifikationen, die freiwillig Engagierte durch ihre Tätigkeit erworben haben, können mit dem landesweiten Kompetenznachweis dokumentiert werden − sei es für das berufliche Fortkommen oder eine weitere ehrenamtliche Tätigkeit:

Informationen zum Kompetenznachweis


Informationen zum Vereinsrecht

Das Bundesministerium der Justiz unterstützt Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine mit einem Leitfaden zum Vereinsrecht. Von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Beendigung eines Vereins gibt es vieles zu beachten. Wenn Sie einen Verein gründen wollen, oder sich als Mitglied oder Organ eines Vereins über Ihre Rechte und Pflichten informieren möchten, kann dieser Leitfaden viele wichtige Auskünfte geben und mit Hinweisen auf andere Informationsmöglichkeiten weiterhelfen. Die Broschüre sowie Muster für Satzungen, Gründungsprotokolle, Anmeldung zum Vereinsregister etc. finden Sie im Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesministeriums der Justiz:

BMJ Leitfaden zum Vereinsrecht


Informationen zum Führungszeugnis im Ehrenamt

Führungszeugnisse, die für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt werden, sind grundsätzlich gebührenfrei. Darüber hinaus werden auch dann Gebühren erlassen, wenn ehrenamtlich Aktive für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist dabei unerheblich. Der Verzicht auf die Gebühren ist insbesondere für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit wichtig, die häufig vor Beginn der Tätigkeit ein sogenanntes „erweitertes” Führungszeugnis vorlegen müssen. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren. Der Deutsche Bundesjugendring hat für Verantwortliche in der Jugendverbandsarbeit eine Arbeitshilfe zum Thema Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen nach dem Bundeskinderschutzgesetz zusammengestellt:

Deutscher Bundesjugendring: Arbeitshilfe zum Thema Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen nach dem Bundeskinderschutzgesetz


Das Ehrenamtsstärkungsgesetz −Verbesserte Förderung für ehrenamtliches Engagement

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes schafft Rechtssicherheit, baut Bürokratie ab und flexibilisiert die Finanzplanung gemeinnütziger Organisationen:

Bundesfinanzministerium "Ehrenamtsstärkungsgesetz"


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